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Pflanzenschutz

Gemäß Artikel 2 der EU-Verordnung 1107/2009 sind Pflanzenschutzmittel Produkte, die für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind:


    Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen,

    in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregler),

    Pflanzenerzeugnisse zu konservieren,

    unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten,

    oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.


Über die Adresse psm.ages.at kann das Pflanzenschutzmittelregister direkt aufgerufen werden.


Die Produkte dürfen erst dann vermarktet werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Zulassung und Handel von Pflanzenschutzmitteln werden in Österreich durch die EU-Verordnung 1107/2009 und das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geregelt. Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien.

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